Rückerstattungsrichtlinie

Stand: 22.01.2026 MoleHole

Die vorliegende Rückerstattungsrichtlinie regelt die Bedingungen unter denen Rückerstattungen für den MoleHole-Dienst gewährt werden. MoleHole wird als Software-as-a-Service (SaaS) gemäß § 18 EStG betrieben.

Wichtiger Hinweis: Die Dienstleistung wird sofort nach Zahlungseingang bereitgestellt. Durch die Zahlung und Inanspruchnahme der Dienstleistung verzichten Sie auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB.

1. Dienstleistung

1.1. Art der Dienstleistung

MoleHole ist eine entwickelte Software-Lösung, die folgende Komponenten umfasst:

1.2. Sofortige Erbringung der Dienstleistung

Die Dienstleistung wird unmittelbar nach Zahlungseingang vollständig erbracht. Dies umfasst:

Aufgrund der sofortigen vollständigen Erbringung der Dienstleistung ist ein Widerruf nach Beginn der Nutzung ausgeschlossen (§ 356 Abs. 5 BGB).

2. Ausschluss des Widerrufsrechts und Rückerstattung

2.1. Grundsatz

Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und MoleHole mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Nutzer:

2.2. Keine Rückerstattung bei

Eine Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

2.3. Kulanzregelung

Ungeachtet der vorstehenden Regelungen behält sich MoleHole vor, in Einzelfällen aus Kulanze Gründen eine Rückerstattung zu gewähren, insbesondere wenn:

2.4. Experimentelle Funktionen

Änderungen oder die Einstellung experimenteller Funktionen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Kernfunktionalität (sichere Verbindung) bleibt gewährleistet.

3. Rückerstattungsverfahren

3.1. Antragstellung

Anträge auf Rückerstattung müssen per E-Mail an billing@molehole.de eingereicht werden.

3.2. Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel bis zu 10 (zehn) Werktagen.

3.3. Ermessen

MoleHole behält sich das Recht vor, Rückerstattungen in Einzelfällen nach eigenem Ermessen zu gewähren oder abzulehnen. Die Entscheidung von MoleHole ist endgültig.

3.4. Nicht erstattungsfähige Gebühren

Folgende Gebühren werden nicht zurückerstattet:

4. Zahlungsmethoden und Gebühren

4.1. Gebühren von Zahlungsanbietern

Bei Zahlungen über Drittanbieter fallen Transaktionsgebühren an (in der Regel 1,4% bis 4,5% pro Transaktion zzgl. Fixgebühren). Diese Gebühren werden nicht zurückerstattet.

4.2. Banküberweisung

Bei Zahlungen per Banküberweisung fallen Bankgebühren an, die nicht zurückerstattet werden.

5. EU- und deutsches Recht

5.1. Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen (§ 356 Abs. 5 BGB)

Fernabsatzverträge über digitale Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich einem 14-tägigen Widerrufsrecht. Dieses Recht erlischt jedoch gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn:

Durch die Zahlung und Inanspruchnahme des MoleHole-Dienstes erteilen Sie diese Zustimmung und Bestätigung ausdrücklich.

5.2. Verbraucherrechte

Ungeachtet des oben genannten Erlöschens des Widerrufsrechts bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt, soweit die Dienstleistung mangelhaft ist.

5.3. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Rückerstattungsrichtlinie ist der Gerichtsstand am Sitz von MoleHole, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Dies ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen.

6. Kontakt bei Rückfragen

Bei Fragen zur Rückerstattungsrichtlinie wenden Sie sich bitte an:

7. Schlussbestimmungen

7.1. Geltungsdauer

Diese Rückerstattungsrichtlinie gilt ab dem 22.01.2026. MoleHole behält sich vor, diese Richtlinie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderte Fassung wird auf der Website veröffentlicht.

7.2. Verhältnis zu anderen Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rückerstattungsrichtlinie mit den Nutzungsbedingungen oder dem Vertrag über die öffentliche Offerte in Widerspruch stehen, geht die jeweils speziellere Regelung vor. Im Zweifel haben die Nutzungsbedingungen Vorrang.

7.3. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Rückerstattungsrichtlinie unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 22.01.2026